Duales Studium Hebammenwissenschaften (B. Sc.)
Verwaltung und Technik | skbs
Unsere Ausbildungsmöglichkeiten sind vielfältig – für eine optimale Gesundheitsversorgung von morgen.
Im Klinikum Braunschweig legst du die Basis für ein abwechslungsreiches Berufsleben. Ob als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann, als Hebamme/Entbindungspfleger, OTA im Operationssaal oder in der Verwaltung als Kauffrau/-mann im Gesundheitswesen.
Dr. Martin Mrugalla
Zentrumsleiter für das Zentrum für pflegerische Bildung
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+49 531 595 1140
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Deine Ausbildungsmöglichkeiten
Dein duales Studium
Unsere Mitarbeitenden haben die Möglichkeit, in unserer Apotheke Medikamente aus einem vorgegebenen Sortiment zu Sonderkonditionen einzukaufen.
Gesundheitsförderliche und gesundheitserhaltende Arbeitsbedingungen sind eine wesentliche Voraussetzung, damit unsere Beschäftigten gesund und engagiert arbeiten können.
In unserem Betriebskindergarten können bis zu 80 Kinder spielen und lernen. Die Einrichtung hat besondere Öffnungszeiten, die an den Schichtplan unserer Mitarbeitenden angepasst sind.
Als kommunaler Arbeitgeber bieten wir unseren Beschäftigten über die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) eine Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente im Rahmen der tarifrechtlich vorgesehenen Pflichtversicherung an. Die Beiträge werden jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen. Darüber hinaus bieten wir allen Beschäftigten die Möglichkeit einer staatlich geförderten Altersvorsorge, an der wir uns mit einem Arbeitgeberzuschuss beteiligen.
Als erstes und einziges Haus im Gesundheitswesen bietet das Klinikum Braunschweig den Mitarbeitenden aller Beschäftigungsgruppen eine Employee Happiness Managerin. Dieser Wohlfühlservice unterstützt vor allem bei der aufwendigen Suche nach Wohnung, Kindergarten- oder Pflegeplatz.
Die Voraussetzungen für die Pflege- und die Notfallsanitäterausbildung sind der Sekundarabschluss I oder ein Hauptschulabschluss in Verbindung mit einer mind. zweijährigen, abgeschlossenen Berufsausbildung und die gesundheitliche Eignung. Die Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter:in kann hingegen begonnen werden, sobald du das 17. Lebensjahr vollendet und einen Nachweis über einen Hauptschulabschluss, eine gleichwertige Schulbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung hast. Ausreichende Deutschkenntnisse (mind. B2-Niveau) sind bei allen Ausbildungen erforderlich.
Für die Pflege- und die Rettungssanitäterausbildung kannst du dich direkt beim skbs bewerben bzw. anmelden. Die Bewerbung für die Ausbildung zum/zur Notfallsanitäter:in erfolgt hingegen bei den regionalen Leistungserbringern, wie z. B. dem Deutschen Roten Kreuz, Malteser-Hilfsdienst oder der Berufsfeuerwehr Braunschweig.
Die Pflege- sowie auch die Notfallsanitäterausbildung dauert insgesamt drei Jahre. Die Pflegeausbildung beginnt immer zum 01.02. und zum 01.08. eines Jahres, während die Notfallsanitäterausbildung nur einmal jährlich zum 01.08. startet. Die Ausbildung zum/zur Rettungssanitäter:in dauert insgesamt nur 520 Std. plus Prüfungen. Die aktuellen Kurse hierzu findest du auf unserer Seite.
Die Pflege- und die Notfallsanitäterausbildung werden derzeit nur in Vollzeit angeboten. Die Ausbildung zum/zur Rettungsassistenten/-assistentin ist grundsätzlich auch in Teilzeit möglich. Die Teilzeitausbildung kann aber nur dann angeboten werden, wenn es genug Interessent:innen gibt.
In der Pflegeausbildung gibt es Blockunterricht (Theorie) und Praxisblöcke, die im skbs und bei unseren Kooperationspartnern durchgeführt werden. Die Ausbildung zum/zur Notfallsanitäter:in umfasst den Unterricht in der Schule (1920 Std.), die praktische Ausbildung in der Rettungswache (1960 Std.) sowie im skbs (720 Std.). Die Rettungssanitäterausbildung beinhaltet die theoretisch-praktische Ausbildung (240 Std.), den Einsatz in einer Klinik (80 Std.) sowie einer Rettungswache (160 Std.), den Abschlusslehrgang (40 Std.) und die Abschlussprüfungen.
Ja, im skbs gibt es ein Schichtsystem und die Azubis arbeiten im Früh-, Spät- und Zwischendienst. Nachtdienste werden ab der 2. Hälfte des 2. Lehrjahres absolviert (gesetzlich geregelt: mind. 80 Std., max. 150 Std.).